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Im Namen des Volkes

Hosianna! Auf diese Nachricht hat wohl die halbe IT-Branche die letzten Jahre gewartet:

Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.

und weiter:

Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: “Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.”

6 Monate für Günter Freiherr von Gravenreuth – OHNE Bewährung! Mehr bei der TAZ und danke an Adger für den Hinweis.

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