Gerade zufällig bei Dreibein im Impressum gefunden 😀
3a. Atze-Schröder-Klausel:
Es ist untersagt, den bürgerlichen Namen der Person zu nennen, die unter dem Künstlernamen “Atze Schröder” bekannt ist. Wer es dennoch tut, hat alle daraus entstehenden Konsequenzen zu tragen. Es ist weiterhin verboten, den Namen dieser Peson zu verballhornen, etwa durch Umstellen oder Voranstellen von Namensbestandteilen und Ähnliches.
ER nun wieder. *gickel* Man muss wirklich mal ins Kleingedruckte schauen, um solche Perlen zu finden 😉
Dabei ist es soooo einfach, seinen Namen zu erfahren 🙂
logisch ist es das, wer da so ein Theater drum macht… 😉 Interessanter als den Namen find ich jedoch sein Aussehen ohne Perrücke und Co. 😮