Hosianna! Auf diese Nachricht hat wohl die halbe IT-Branche die letzten Jahre gewartet:
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
und weiter:
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: “Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.”
6 Monate für Günter Freiherr von Gravenreuth – OHNE Bewährung! Mehr bei der TAZ und danke an Adger für den Hinweis.
Einen Domainnamen pfänden? Wie geht denn das bitte??
@sven ja das wird immer wieder gefragt, wie er das angestellt hat. hat unser publicitysüchtiges xyz (geändert) ja niedergeschrieben, damit das auch Andere in Zukunft tun können
*** Schnipp ***
edit: Hier habe ich einen verbalen Rundumschlag entfernt, da es eine Fälschung war. Bitte auch hier nachlesen: https://www.stoibaer.de/rufmordkampagne-gegen-fastix.html