Virtueller Sex in Internet-Welten wie “Second Life” kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernste strafrechtliche Folgen haben. “Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch”, sagte der Hamburger Jurist Stephan Mathé der “Netzeitung” am Dienstag. Problematisch sei, dass auch Kinder und Jugendliche die virtuellen Welten besuchen.
Der ganze Bericht im Tecchannel
Ähhhm, er sagte es der Netzeitung bereits am Montag 😉
Naja, die Netzzeitung hab ich nicht im Abo.
Die ist gar nicht verkehrt. Besonders weil sie mit meiner zweitliebsten Infoquelle, Golem.de, verschwistert ist. Die sind mittlerweile teilweise erheblich schneller als die “traditionellen” Medienunternehmen.