Was von den Finanzheuschrecken (hoffentlich) mal übrig bleibt!
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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=3XGJq8wrw5I
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Ein Glotzbefehl via iRaff und BloggingTom
LOL, was für ein schöner Weihnachtstraum 🙂
§21 StVO
Rechtliche Vorschriften zum Personentransport im Kraftfahrzeug
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen.
😉